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Bild: Markgräfliches Opernhaus nach der Restaurierung, Detail

Informationen zu Ihrem Besuch

Eintrittspreise 2024

Gesamtkarte »Die Welt der Wilhelmine«
(alle nachstehenden Objekte)
18,- Euro · ermäßigt 16,- Euro

Neues Schloss Bayreuth
5,50 Euro · ermäßigt 4,50 Euro

Markgräfliches Opernhaus: Welterbe & Museum
8,- Euro · ermäßigt 7,- Euro

Kombikarte "Neues Schloss + Markgräfliches Opernhaus: Welterbe & Museum"
12,- Euro · ermäßigt 10,- Euro

Altes Schloss Eremitage
4,50 Euro · ermäßigt 3,50 Euro

Burg Zwernitz
ermäßigt 3,- Euro
(Reduzierter Eintrittspreis aufgrund der Schließung des Morgenländischen Baus)

Schloss Fantaisie


Tickets

Eintrittskarten erhalten Sie an den Kassen der entsprechenden Sehenswürdigkeiten.

Für das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth bieten wir einen Teil der Karten online über unseren Ticketshop an. Auch wenn online keine Tickets mehr verfügbar sind, können Sie also in der Regel an der Kasse noch Eintrittskarten kaufen.

Hinweise für Besucher mit Online-Ticket:
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen. Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!


 
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